„SWISSNESS“ AB 2017

In unserem Nachbarland Schweiz steht die Einführung des neuen verschärften SWISSNESS-Gesetzes bald bevor.
Nach aktuellem Stand tritt die Änderung zum 01. Januar 2017 in Kraft. Das betrifft in erster Linie die Uhrenhersteller für die Beschaffung von Gehäusen, Zifferblättern und Zeigern in der Schweiz.

Die Bezeichnung „Swiss Made“ bezieht sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur auf das Uhrwerk, sondern auf die komplette Uhr (evtl. ohne Band). Zudem müssen die Herstellungskosten zu mindestens 60% in der Schweiz anfallen, die Uhr ebenfalls in der Schweiz montiert werden. Weitere Anforderungen kommen hinzu.

Auf der Homepage von RONDA finden Sie ausführliche Informationen über den bisherigen Stand der Bedingungen und Anforderungen des zukünftigen SWISSNESS-Gesetzes.

Falls Sie bisher schon über uns Ihre SWISS MADE Uhrenkollektion im RONDA TIME CENTER abgewickelt haben, werden auch Sie von den verschärften Bestimmungen betroffen sein. Darum raten wir Ihnen dringend, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und evtl. mit Lieferanten abzuklären, ob diese Bestimmungen zukünftig erreicht werden können, oder was ggf. für Maßnahmen einzuleiten sind.