„SWISSNESS“ AB 2017

In unserem Nachbarland Schweiz steht die Einführung des neuen verschärften SWISSNESS-Gesetzes bald bevor.
Nach aktuellem Stand tritt die Änderung zum 01. Januar 2017 in Kraft. Das betrifft in erster Linie die Uhrenhersteller für die Beschaffung von Gehäusen, Zifferblättern und Zeigern in der Schweiz.

Die Bezeichnung „Swiss Made“ bezieht sich ab diesem Zeitpunkt nicht mehr nur auf das Uhrwerk, sondern auf die komplette Uhr (evtl. ohne Band). Zudem müssen die Herstellungskosten zu mindestens 60% in der Schweiz anfallen, die Uhr ebenfalls in der Schweiz montiert werden. Weitere Anforderungen kommen hinzu.

Auf der Homepage von RONDA finden Sie ausführliche Informationen über den bisherigen Stand der Bedingungen und Anforderungen des zukünftigen SWISSNESS-Gesetzes.

Falls Sie bisher schon über uns Ihre SWISS MADE Uhrenkollektion im RONDA TIME CENTER abgewickelt haben, werden auch Sie von den verschärften Bestimmungen betroffen sein. Darum raten wir Ihnen dringend, sich frühzeitig mit dem Thema zu beschäftigen und evtl. mit Lieferanten abzuklären, ob diese Bestimmungen zukünftig erreicht werden können, oder was ggf. für Maßnahmen einzuleiten sind.

CE-KENNZEICHNUNGSPFLICHT

Seit dem 01. Januar 2013 gibt es neue Anforderungen betreffend der EU-Richtlinie RoHS II, welche die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten einschliesslich Quarzuhren regeln.

CELaut der neuen Richtlinie sind die Hersteller dieser Geräte, die auf den Markt der Europäischen Union gelangen, dazu verpflichtet, eine EG-Konformitätserklärung zu erstellen und die CE-Markierung anzubringen. Diese muß in sichtbarer, lesbarer und unauslöschlicher Weise auf dem Produkt oder auf seinem Kennzeichungs-Schild angebracht werden.
Sofern es die Natur des Produktes nicht zulässt oder nicht rechtfertigt (z.B. Armbanduhren), muß die Markierung auf seiner Verpackung UND auf den Begleitpapieren angebracht werden (Mindesthöhe 5 mm).

Die Markierung mit dem CE-Zeichen wird in Kürze auf unserem Lieferschein und dem aufgeklebten Garantieschein stets aufgedruckt sein. Die neue RoHS-Konformitätserklärung vom 01.01.2013 für RONDA-Quarzuhrwerke finden Sie hier auf unserer Seite Verordnungen!