CE-KENNZEICHNUNGSPFLICHT

Seit dem 01. Januar 2013 gibt es neue Anforderungen betreffend der EU-Richtlinie RoHS II, welche die Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in elektrischen und elektronischen Geräten einschliesslich Quarzuhren regeln.

CELaut der neuen Richtlinie sind die Hersteller dieser Geräte, die auf den Markt der Europäischen Union gelangen, dazu verpflichtet, eine EG-Konformitätserklärung zu erstellen und die CE-Markierung anzubringen. Diese muß in sichtbarer, lesbarer und unauslöschlicher Weise auf dem Produkt oder auf seinem Kennzeichungs-Schild angebracht werden.
Sofern es die Natur des Produktes nicht zulässt oder nicht rechtfertigt (z.B. Armbanduhren), muß die Markierung auf seiner Verpackung UND auf den Begleitpapieren angebracht werden (Mindesthöhe 5 mm).

Die Markierung mit dem CE-Zeichen wird in Kürze auf unserem Lieferschein und dem aufgeklebten Garantieschein stets aufgedruckt sein. Die neue RoHS-Konformitätserklärung vom 01.01.2013 für RONDA-Quarzuhrwerke finden Sie hier auf unserer Seite Verordnungen!